Seit 1969 wird die Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Eine Neufassung des Paragrafen 175 aus dem Jahr 1973 bedrohte nur noch sexuelle Handlungen Erwachsener an unter 18-Jährigen mit Strafen. 1994 fiel der „Schwulen-Paragraf“ ganz und wich dem geschlechtsneutral formulierten neuen Paragrafen 182 über den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen.
– Quelle: RPO Archiv